abitur-online

Der Bildungsgang abitur-online.nrw ist ein spezielles Angebot einiger Weiterbildungskollegs in Nordrhein-Westfalen und richtet sich an Erwachsene, die die Fachoberschulreife bereits absolviert haben. Sie brauchen die Schule in der Regel nur an zwei Abenden/Tagen pro Woche besuchen und damit 10 Unterrichtsstunden pro Woche anwesend sein. Die gleiche Zeit, also weitere 10 Stunden pro Woche verbringen Sie im Selbststudium am heimischen PC. Auf diese Weise können Sie parallel zur Weiterbildung Ihren Beruf ausüben, einen Familienhaushalt leiten oder als Arbeitssuchende(r) dem Arbeitsmarkt weiterhin voll zur Verfügung stehen.

Zugangsvoraussetzung

Sie müssen die Fachoberschulreife (Mittlere Reife) bereits erreicht haben, volljährig sein und bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder eine mindestens zweijährige Berufserfahrung nachweisen können. Hierzu werden die Berufstätigkeit in Vollzeit, das selbstständige Führen eines Familienhaushaltes mit Kind oder pflegebedürftiger Person, Wehr- und Zivildienst, Freiwilligendienste nach JFDG (freiwilliges soziales Jahr) oder BFDG (Bundesfreiwilligendienst) und nachgewiesene Arbeitslosigkeit angerechnet.

Während des Besuchs der Semester 1, 2 und 3 müssen Sie parallel zur Weiterbildung berufstätig, vom Arbeitsamt als arbeitssuchend anerkannt sein oder einen Familienhaushalt mit Kind oder pflegebedürftiger Person selbstständig leiten.

Sie sollten im Umgang mit dem Computer vertraut sein und über ausgeprägte Kompetenzen zur Lern- und Arbeitsorganisation und zum Zeitmanagement verfügen. Ein Computer mit Internetanschluss und ein Drucker sind erforderlich.

Zugangsvoraussetzungen
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Bisheriger Schulabschluss: Fachoberschulreife
  • Abgeschlossene Berufsausbildung oder
    mindestens zweijährige Berufserfahrung
  • Parallele Berufs- oder Erziehungstätigkeit oder Arbeitslosigkeit bis zum Semester 3 einschließlich
Systemanforderungen
  • Computer
  • Internetanschluss
Anrechnung zur Berufserfahrung
Angerechnet werden mindestens 2 Jahre:

  • Berufstätigkeit in Vollzeit
  • Führung eines Familienhaushalts
  • Dienstzeiten bei der Bundespolizei
  • Wehr- oder Zivildienst
  • Freiwilligendienste nach JFDG oder BFDG
    (Freiwilliges Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst)
  • Arbeitslosigkeit

Persönliche Voraussetzungen

Der Bildungsgang abitur-online ermöglicht Ihnen große zeitliche Flexibilität, erfordert jedoch auch ein hohes Maß an Selbstdisziplin. Sie organisieren die Hälfte der Bildungszeit selbst, ohne dabei unter Aufsicht zu stehen. Durch die Verzahnung von Präsenz- und Selbstlernanteil finden beide Teile zeitlich parallel statt, Sie müssen also in der Lage sein, Ihren Wochenablauf selbstständig zu organisieren.

Obwohl der Selbstlernteil auch online von geschultem Lehrpersonal begleitet wird, müssen Sie deutlich mehr als in anderen Bildungsgängen in der Lage sein, Lösungen frühzeitig selbst zu erarbeiten. Eine ordentliche Eigenmotivation gehört ebenso zu den Voraussetzungen wie der vertraute Umgang mit dem Rechner.

Unterrichtszeiten

Die Weiterbildung setzt sich aus einem Präsenzteil und einem Selbstlernteil zusammen. Für den Präsenzteil besuchen Sie das Weiterbildungskolleg an zwei Tagen pro Woche von Montag bis Freitag jeweils abends, an vielen Standorten alternativ auch am Vormittag, für insgesamt 10 Unterrichtsstunden. Weitere 10 Stunden als Selbstlernteil finden am heimischen Rechner mit Internetzugang statt, wobei Sie sich diese Zeit selbst einteilen können.

Beide Teile finden zeitlich parallel statt und Sie nehmen damit insgesamt an 20 Unterrichtsstunden pro Woche teil. Hierdurch wird Ihnen die höchste zeitliche Flexibilität im Vergleich zu allen anderen Bildungsgängen an Weiterbildungskollegs ermöglicht und Sie können die Teilnahme an den Kursen sehr gut mit einem Beruf oder der Führung eines Familienhaushaltes kombinieren oder stehen als Arbeitssuchende(r) dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung.

Präsenz-/Selbstlernzeiten
  • Präsenzteil:
    • 2 Tage pro Woche werktags
    • Abends
      (An vielen Standorten auch vormittags)
    • 10 Unterrichtsstunden pro Woche
  • Selbstlernteil:
    • 10 Stunden pro Woche zu Hause am Rechner
    • Freie Zeiteinteilung

Wechsel des Bildungsgangs

Sollten Sie im Laufe des Bildungsgangs feststellen, dass Sie große Schwierigkeiten mit dieser Art der Weiterbildung zu haben, besteht auch die Möglichkeit des Wechsels in den Bildungsgang Abendgymnasium, bei dem Sie die vollen 20 Stunden pro Woche am Unterricht in der Schule teilnehmen. Ein solcher Wechsel ist nach dem Semester 2 und nach dem Semester 4 möglich.

Bildungsphasen und Dauer der Weiterbildung

Die Weiterbildung im Bildungsgang abitur-online gliedert sich in die Einführungsphase und die Qualifikationsphase.

Die Semester 1 und 2 werden als Einführungsphase bezeichnet, die insgesamt ein Jahr dauert. Falls Ihre erzielten Leistungen am Ende eines dieser Semester keine Versetzung in das nächste Semester zulassen und Sie ein Semester wiederholen müssen, verlängert sich Ihre Weiterbildungszeit entsprechend um bis zu einem Jahr, da Sie maximal zwei Semester wiederholen können..

Ab dem Semester 3 befinden Sie sich in der Qualifikationsphase, die bis zum Semester 6 insgesamt zwei Jahre andauert, wenn Sie den höchsten Schulabschluss, die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) erreichen möchten. Alternativ können Sie den Bildungsgang auch nach dem Semester 4 mit dem Abschluss der Fachhochschulreife beenden.

Damit dauert Ihre Weiterbildungszeit in der Regel drei Jahre bis zur Allgemeinen Hochschulreife und zwei Jahre bis zur Fachhochschulreife.

Verlauf des Bildungsgangs
Bildungsphasen abitur-online: Vom Semester 1 2 Jahre bis zur Fachhochschulreife, 3 Jahre bis zum Abitur

Erzielbare Abschlüsse

Der Bildungsgang abitur-online führt Sie bis zum Semester 6 zur Allgemeinen Hochschulreife, dem Abitur, die Berechtigung zum Studium an jeder Universität und Hochschule.

Bereits nach dem Semester 4 können Sie den schulischen Teil der Fachhochschulreife erzielen. Darüber hinaus ist der Nachweis des praktischen Teils dieses Schulabschlusses erforderlich: Hierzu zählt der Abschluss einer Berufsausbildung oder ein mindestens einjähriges gelenktes Praktikum mit Praktikumsvertrag in einem der Bundesländer, die diesen Schulabschluss anerkennen. Als Praktikumsstelle sind alle Betriebe, Einrichtungen und Behörden geeignet, die ausbilden dürfen. Diesen Schulabschluss erkennen außer Bayern und Sachsen alle Bundesländer an. Wenn Sie den schulischen und praktischen Teil der Fachhochschulreife absolviert haben, können Sie damit an einer Fachhochschule oder Gesamthochschule in den anerkennenden Bundesländern studieren.

Abschlüsse
  • Allgemeine Hochschulreife
    (Abitur)
  • Fachhochschulreife, schulischer Teil
    (Fachabitur)

Schulabschlüsse im Vergleich

Ausführliche Informationen zu allen Abschlüssen finden Sie im direkten Vergleich:

Vergleich

Kosten und Förderung

Die Weiterbildung im Bildungsgang abitur-online ist für Sie kostenlos. Je nach Standort können pro Semester ca. 10 Euro Kopiergeld verlangt werden. Möglicherweise finden Klassenfahrten statt, bei denen die Kosten für Reise, Verpflegung und Unterkunft von Ihnen selbst zu tragen sind. Die Teilnahme an solchen Fahrten ist jedoch freiwillig und ist unabhängig vom Bildungsverlauf.

Ab dem Semester 4 sind Sie berechtigt, Ihre bisherige parallele Berufstätigkeit einzustellen und die Weiterbildung als Haupttätigkeit fortzusetzen. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf Schüler-BAföG, dass Sie nicht zurückzahlen müssen. Weitere Informationen hierüber erhalten Sie von Ihrer Stadt oder Kommune. Dort müssen Sie auch den Antrag auf Ausbildungsförderung stellen.

Zweite Fremdsprache

Für die Allgemeine Hochschulreife und für die Fachhochschulreife benötigen Sie einen Nachweis über Kenntnisse in einer Zweiten Fremdsprache. Es kann sein, dass Sie die Bedingungen für die Anerkennung der zweiten Fremdsprache bereits bei Ihrem Eintritt in das Kolleg erfüllen. Dann könnten Sie von der Teilnahme an einer zweiten Fremdsprache befreit und die von Ihnen bereits belegte Sprache könnte in das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife eingetragen werden.

Diese Kenntnisse können anerkannt werden, wenn Sie

  • an einem durchgängigen mindestens vierjährigen aufsteigenden Unterricht in einer zweiten Fremdsprache bis zum Ende der Sekundarstufe 1 mit abschließend mindestens ausreichenden Leistungen teilgenommen haben oder
  • eine mindestens ausreichend beurteilte Fremdsprache im Zeugnis des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) nachweisen können.
  • Im Übrigen können anderweitig erworbene Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache auf Antrag von der oberen Schulaufsichtsbehörde anerkannt werden. Hierzu kann in Zweifelsfällen ein Feststellungsverfahren bei der oberen Schulaufsichtsbehörde durchgeführt werden. Dies betrifft u. a. die Anerkennung der eigenen Muttersprache als Ersatz für die Zweite Fremdsprache oder Bescheinigungen der Schulaufsichtsbehörden, die Sie bereits erhalten haben.

Wenn Sie die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie die zweite Fremdsprache auf dem Kolleg belegen und sich so die Anerkennung für Ihren Schulabschluss holen. Je nach Belegung der zweiten Fremdsprache während Ihrer früheren Schulzeit und den dort erzielten Abschlüssen kann damit die Einstufung in den Vorkurs erforderlich sein, um dieses Ziel erreichen zu können. Die zweite Fremdsprache ist damit ein weiteres Kriterium, wie Sie eingestuft werden.

Fremdsprachen
  • Erste Fremdsprache
    • Erforderlich für alle Schulabschlüsse
    • Belegung während der gesamten Weiterbildungszeit
  • Zweite Fremdsprache
    • Erforderlich für die Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
    • Erforderlich für die Fachhochschulreife
    • Belegung insgesamt 4 Jahre erforderlich
    • Abschluss mindestens ausreichend erforderlich
    • Volle Anrechnung aus früherer Schulzeit

Aufnahmetermine

Anders als bei Schulen des ersten Bildungsweges können Sie Ihre Weiterbildung auf einem Weiterbildungskolleg wahlweise im Februar oder nach den Sommerferien beginnen. Neue Kurse starten also in der Regel zweimal im Jahr. An einzelnen Standorten kann bei geringerer Nachfrage der Kursbeginn im Februar entfallen, so dass Sie dann im Sommer Ihre Weiterbildung beginnen können. Fragen Sie am Besten während Ihres Beratungsgesprächs, bei dem Ihre persönliche Einstufung geklärt wird, wann Ihr Unterricht auf dem Weiterbildungskolleg vor Ort beginnt.

Beginn der Weiterbildung

Zweimal jährlich:

  • Kursbeginn im Februar
  • Kursbeginn nach den Sommerferien

Beratung und Kontakt

Ihr Ansprechpartner vor Ort berät Sie sehr gerne und beantwortet Ihnen alle Fragen, die Sie haben. Sie werden dabei auch erfahren, in welches Semester Sie aufgenommen werden können. Hierzu ist es sinnvoll, wenn Sie Ihren Lebenslauf und Ihre letzten Schulzeugnisse mitbringen, sowie alle weiteren Nachweise, z. B. zur Anerkennung der zweiten Fremdsprache o. ä.. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit dem Weiterbildungskolleg in Ihrer Nähe.

Angebote "abitur-online" in NRW

Hier finden Sie eine Karte mit allen Weiterbildungskollegs in NRW, die den Bildungsgang abitur-online anbieten:

Karte

abitur-online.nrw

Die Online-Plattform zum Bildungsgang abitur-online finden Sie hier (externer Link):

Webseite

Termine

Es gibt keine bevorstehenden Veranstaltungen.