Kolleg
Zugangsvoraussetzung
Sie müssen bei Eintritt in das Semester 1 volljährig sein und bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder eine mindestens zweijährige Berufserfahrung nachweisen können. Hierzu werden die Berufstätigkeit in Vollzeit, das selbstständige Führen eines Familienhaushaltes mit Kind oder pflegebedürftiger Person, Wehr- und Zivildienst, Freiwilligendienste nach JFDG (freiwilliges soziales Jahr) oder BFDG (Bundesfreiwilligendienst) und nachgewiesene Arbeitslosigkeit angerechnet.
Zugangsvoraussetzungen
Bei Eintritt in das Semester 1:
- Mindestalter: 18 Jahre
- Abgeschlossene Berufsausbildung oder
mindestens zweijährige Berufserfahrung
Anrechnung zur Berufserfahrung
Angerechnet werden mindestens zwei Jahre:
- Berufstätigkeit in Vollzeit
- Führung eines Familienhaushalts
- Dienstzeiten bei der Bundespolizei
- Wehr- oder Zivildienst
- Freiwilligendienste nach JFDG oder BFDG
(Freiwilliges Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst) - Arbeitslosigkeit
Unterrichtszeiten
Der Unterricht des Kollegs findet tagsüber von Montag bis Freitag statt. Im Vorkurs werden Sie mindestens 12 Unterrichtsstunden pro Woche unterrichtet, danach während der Semester 1 bis 6 erhalten Sie 30 Unterrichtsstunden wöchentlich. Die genauen Unterrichtszeiten erfahren Sie von dem Kolleg in Ihrer Nähe.
Unterrichtszeiten ab Semester 1
- Montag bis Freitag
- Tagsüber (z. B. von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr)
- 30 Unterrichtsstunden pro Woche
Unterrichtszeiten im Vorkurs
- Montag bis Freitag
- Tagsüber
- mindestens 12 Unterrichtsstunden pro Woche
Bildungsphasen und Dauer der Weiterbildung
Die Weiterbildung gliedert sich in den Vorkurs, die Einführungsphase und die Qualifikationsphase.
Je nach Vorkenntnissen müssen Sie den Vorkurs für ein oder zwei Semester besuchen, also bis zu einem Jahr. Die Semester 1 und 2 werden als Einführungsphase bezeichnet, die insgesamt ein Jahr dauert. Falls Ihre erzielten Leistungen am Ende eines dieser Semester keine Versetzung in das nächste Semester zulassen und Sie ein Semester wiederholen müssen, verlängert sich Ihre Weiterbildungszeit entsprechend um bis zu einem Jahr da Sie maximal zwei Semester wiederholen können.
Ab dem Semester 3 befinden Sie sich in der Qualifikationsphase, die bis zum Semester 6 insgesamt zwei Jahre andauert, wenn Sie den höchsten Schulabschluss, die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) erreichen möchten. Alternativ können Sie die Schule auch nach dem Semester 4 mit dem Abschluss der Fachhochschulreife verlassen.
Die Länge Ihrer gesamten Ausbildungsdauer hängt davon ab, in welches Semester Sie eingestuft werden können, ob Sie in der Einführungsphase jede Versetzung schaffen und welchen Schulabschluss Sie erzielen möchten. Daraus ergeben sich Weiterbildungszeiten von mindestens einem bis maximal 5 Jahren. Wenn Sie in den Vorkurs 1 eingestuft werden, können Sie das Abitur in vier Jahren erreichen, die Fachhochschulreife in drei Jahren. Beginnen Sie Ihre Weiterbildung im Semester 1, erreichen Sie das Abitur nach drei und die Fachhochschulreife nach zwei Jahren. In Einzelfällen können Sie auch in ein höheres Semester eingestuft werden, wodurch sich Ihre Weiterbildungszeit entsprechend verkürzt.
Über die Einstufung entscheidet die Schulleitung nach einem persönlichen Beratungsgespräch. In der Regel müssen Sie sich zu Beginn Ihrer Weiterbildung noch nicht endgültig darauf festlegen, welchen Schulabschluss Sie erreichen möchten.
Verlauf bis zum Abitur
Verlauf bis zur Fachhochschulreife
Verlauf bis zur Fachoberschulreife
Einstufung
Abhängigkeiten:
- Bisheriger Schulbesuch und dort erzielte Leistungen
- Bisherige Dauer der Teilnahme am Unterricht in der zweiten Fremdsprache
- Deutschkenntnisse bei ausländischen Studierenden
Beispiel:
Sie verfügen über die Fachoberschulreife, haben die Pflichtbelegung der zweiten Fremdsprache mindestens teilweise erledigt und verfügen über gute Deutschkenntnisse: Eine Einstufung in das Semester 1 ist sehr wahrscheinlich. Fehlen Ihnen hiervon Voraussetzungen, beginnt Ihre Weiterbildung im Vorkurs.
Über die Einstufung entscheidet die Schulleitung nach einem persönlichen Beratungsgespräch. Bringen Sie dazu Ihre Zeugnisse mit.
Erzielbare Abschlüsse
Wenn Sie bis zum Semester 6 am Unterricht teilnehmen und den Abschluss schaffen, dann besitzen Sie mit der Allgemeinen Hochschulreife, dem Abitur, die Berechtigung zum Studium an jeder Universität und Hochschule.
Bereits nach dem Semester 4 können Sie den schulischen Teil der Fachhochschulreife erzielen. Darüber hinaus ist der Nachweis des praktischen Teils dieses Schulabschlusses erforderlich: Hierzu zählt der Abschluss einer Berufsausbildung oder ein mindestens einjähriges gelenktes Praktikum mit Praktikumsvertrag in einem der Bundesländer, die diesen Schulabschluss anerkennen. Als Praktikumsstelle sind alle Betriebe, Einrichtungen und Behörden geeignet, die ausbilden dürfen. Diesen Schulabschluss erkennen außer Bayern und Sachsen alle Bundesländer an. Wenn Sie den schulischen und praktischen Teil der Fachhochschulreife absolviert haben, können Sie damit an einer Fachhochschule oder Gesamthochschule in den anerkennenden Bundesländern studieren.
Falls Sie das Weiterbildungskolleg bereits früher verlassen, können Sie sich nach dem Semester 2 die Fachoberschulreife bescheinigen lassen. Falls Sie von Beginn an nur diesen Abschluss anstreben, eignet sich für Sie eher der Besuch der Abendrealschule.
Abschlüsse
- Allgemeine Hochschulreife
(Abitur) - Fachhochschulreife, schulischer Teil
(Fachabitur) - Fachoberschulreife
(Mittlere Reife)
Schulabschlüsse im Vergleich
Ausführliche Informationen zu allen Abschlüssen finden Sie im direkten Vergleich:
Kosten und Förderung
Die Weiterbildung auf dem Kolleg ist für Sie kostenlos. Je nach Standort können pro Semester ca. 10 Euro Kopiergeld verlangt werden. Möglicherweise finden Klassenfahrten statt, bei denen die Kosten für Reise, Verpflegung und Unterkunft von Ihnen selbst zu tragen sind. Die Teilnahme an solchen Fahrten ist jedoch freiwillig und ist unabhängig vom Bildungsverlauf.
Von Semester 1 an haben Sie abhängig von Ihren persönlichen Vermögensverhältnissen Anspruch auf Ausbildungsförderung nach dem Schüler-BAföG. Anders als beim Hochschul-BAföG brauchen Sie die Fördergelder nach Ihrer Weiterbildung nicht zurückzahlen. Da Sie während der Weiterbildung in der Regel keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können, wird Ihnen durch diese Förderung die Finanzierung Ihres Lebensunterhalts ermöglicht.
Zweite Fremdsprache
Für die Allgemeine Hochschulreife und für die Fachhochschulreife benötigen Sie einen Nachweis über Kenntnisse in einer Zweiten Fremdsprache. Es kann sein, dass Sie die Bedingungen für die Anerkennung der zweiten Fremdsprache bereits bei Ihrem Eintritt in das Kolleg erfüllen. Dann könnten Sie von der Teilnahme an einer zweiten Fremdsprache befreit und die von Ihnen bereits belegte Sprache könnte in das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife eingetragen werden.
Diese Kenntnisse können anerkannt werden, wenn Sie
- an einem durchgängigen mindestens vierjährigen aufsteigenden Unterricht in einer zweiten Fremdsprache bis zum Ende der Sekundarstufe 1 mit abschließend mindestens ausreichenden Leistungen teilgenommen haben oder
- eine mindestens ausreichend beurteilte Fremdsprache im Zeugnis des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) nachweisen können.
- Im Übrigen können anderweitig erworbene Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache auf Antrag von der oberen Schulaufsichtsbehörde anerkannt werden. Hierzu kann in Zweifelsfällen ein Feststellungsverfahren bei der oberen Schulaufsichtsbehörde durchgeführt werden. Dies betrifft u. a. die Anerkennung der eigenen Muttersprache als Ersatz für die Zweite Fremdsprache oder Bescheinigungen der Schulaufsichtsbehörden, die Sie bereits erhalten haben.
Wenn Sie die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, können Sie die zweite Fremdsprache auf dem Kolleg belegen und sich so die Anerkennung für Ihren Schulabschluss holen. Je nach Belegung der zweiten Fremdsprache während Ihrer früheren Schulzeit und den dort erzielten Abschlüssen kann damit die Einstufung in den Vorkurs erforderlich sein, um dieses Ziel erreichen zu können. Die zweite Fremdsprache ist damit ein weiteres Kriterium, wie Sie eingestuft werden.
Fremdsprachen
- Erste Fremdsprache
- Erforderlich für alle Schulabschlüsse
- Belegung während der gesamten Weiterbildungszeit
- Zweite Fremdsprache
- Erforderlich für die Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
- Erforderlich für die Fachhochschulreife
- Belegung insgesamt 4 Jahre erforderlich
- Abschluss mindestens ausreichend erforderlich
- Volle Anrechnung aus früherer Schulzeit
Aufnahmetermine
Anders als bei Schulen des ersten Bildungsweges können Sie Ihre Weiterbildung auf einem Weiterbildungskolleg wahlweise im Februar oder nach den Sommerferien beginnen. Neue Kurse starten also in der Regel zweimal im Jahr. An einzelnen Standorten kann bei geringerer Nachfrage der Kursbeginn im Februar entfallen, so dass Sie dann im Sommer Ihre Weiterbildung beginnen können. Fragen Sie am Besten während Ihres Beratungsgesprächs, bei dem Ihre persönliche Einstufung geklärt wird, wann Ihr Unterricht auf dem Weiterbildungskolleg vor Ort beginnt.
Beginn der Weiterbildung
Zweimal jährlich:
- Kursbeginn im Februar
- Kursbeginn nach den Sommerferien
Beratung und Kontakt
Ihr Ansprechpartner vor Ort berät Sie sehr gerne und beantwortet Ihnen alle Fragen, die Sie haben. Sie werden dabei auch erfahren, in welches Semester Sie aufgenommen werden können. Hierzu ist es sinnvoll, dass Sie Ihren Lebenslauf und Ihre letzten Schulzeugnisse mitbringen, sowie alle weiteren Nachweise, z. B. zur Anerkennung der zweiten Fremdsprache o. ä.. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit dem Kolleg in Ihrer Nähe.